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Frankreich: Weitere Fahrverbote in städtischen Umweltzonen

Frankreich Fahrverbote
Quelle: www.green-zones.eu

Neben Paris und Lyon auch Annecy, Lille und Straßburg betroffen

Die Hitzewelle nimmt in Frankreich weiter zu, was in der Folge zu einer noch höheren Luftbelastung durch Ozon sowie weiter um sich greifenden Fahrverboten führt. Die Ozonwerte in den Großräumen Annecy, Lille, Lyon und Paris haben nach offiziellen Messungen der Luftschutzinstitute entweder bereits den Wert von 180 µg/m³ überschritten oder stehen kurz davor, genau auch wie in den Regionen Isère, Grenoble und Marseille. Einwohner sowie Touristen und Durchreisende im Bus- und Wirtschaftsverkehr müssen sich also auf viele zusätzliche Verkehrsbeschränkungen und Verbote einrichten, insbesondere in den großen wetterbedingten Umweltzonen des Landes.

Frankreich Fahrverbote

Quelle: www.green-zones.eu

Seit dem Juli 2017 müssen Fahrer in immer mehr französischen Umweltzonen eine gültige Crit’Air Vignette an ihrem Fahrzeug haben. Im Jahre 2017 sind bereits 28 feste (ZCR) und wetterabhängige (ZPA) Umweltzonen in Frankreich eingerichtet worden. Die in 6 Farben erhältliche Crit’Air Vignette soll alte von neuen Fahrzeugen unterscheiden und die EURO-Klassen 0 bis 5 nach und nach aus Städten verbannen.

Bei einer Fahrt nach Frankreich sollte man nicht nur eine französische Crit’Air Vignette am Fahrzeug zu haben. Die Green-Zones-App informiert genau darüber, wie und wann welche der temporären Zonen für eine Einfahrt gesperrt worden sind oder ob dies am nächsten Tag in weiteren Zonen geschehen kann.

Nachfolgend einige Hinweise für Reisende in und nach Frankreich, die das Land bereisen bzw. als Bus- und LKW-Fahrer ihr Ziel im Lande ohne Strafen und Verzögerungen erreichen wollen.

Fahrverbote:

  • Annecy: Fahrzeuge ohne Plakette bzw. mit Crit’Air 5 und 4 dürfen nicht mehr fahren. Die Benutzung des ÖVPN ist mit einem Tagespass für 1 Euro möglich.
  • Lille: 12 Gemeinden in der Metropole von Lille sind von Fahrverboten betroffen. LKW EURO 0-3 (ohne Vignette und Crit’Air 5) sowie Fahrzeuge <3,5t ohne Vignette und mit Crit’Air 5, 4 sind vom Verkehr ausgeschlossen. Eine Tageskarte (Umweltpass) kann für 1,65 Euro erworben werden.
  • Lyon: Das Fahrverbot für die wetterbedingte Zone in und um die Städte Lyon, Villeurbane und Caluire-et-Cuire wurde durch den Präfekten des Departements aktiviert. Fahrzeuge ohne Plakette bzw. mit Crit’Air 5 und 4 sind seit dem 23.07.2019 bereits zur Einfahrt verboten. Hier kann bereits seit dem 22.07. ein besonderes Angebot des ÖVPN genutzt werden, die so genannten Tick’air Karte für 3 Euro für den ganzen Tag.
  • Paris: Seit Dienstag, den 23.07.2019, sind bereits Fahrverbote verhängt worden, die der örtliche Präfekt beschlossen hatte. Die Präfektur hat im Großraum Paris innerhalb des Autobahnringes A86 Fahrzeuge mit den Vignetten 3, 4 und 5 vom Verkehr ausgeschlossen, was nach Aussagen der Stadt etwa 5 Millionen Fahrzeuge betrifft, die ab 5.30h morgens nicht mehr fahren dürfen. Im öffentlichen Nahverkehr wird eine vergünstigte Tageskarte für nur 3,80 Euro angeboten, die bis zum nächsten Tag um 3h gilt.
  • Straßburg: Ab dem 25.07.2017 dürfen im Zeitraum 6 bis 22 Uhr keine Fahrzeuge mehr ohne Plakette bzw. mit Crit’Air 5 und 4 in die Metropole einfahren. Als Alternative gilt u.a. ein Tagesticket für den ÖVPN ab 1,80 Euro.

Vorwarnungen:

  • Chambéry, Grenoble: Wegen schlechter Luftqualität sind ab 25.07.2019 Fahrverbote zu erwarten. Betroffen würden die Fahrzeuge ohne Plakette (Chambéry), bzw. die Crit’Air 5, 4 (Grenoble), sein.
  • Isère: In diesem Departement, in dem auch die Metropole Grenoble liegt, wird die Crit’Air Vignette für alle Fahrzeuge im Fall der andauernden Luftverschmutzung Pflicht. Dies gilt auch für die Autobahnen in der Region.
  • Marseille: Wer vor einigen Wochen in Marseille keine Crit’Air Vignette hatte, konnte noch auf die Kulanz der Polizei hoffen. Die Schonfrist für Geldbußen ist hier nun vorbei!

Die Behörden empfehlen dringend, sich eine Crit’Air Vignette zu besorgen. In der Green-Zones-App lässt sich in Echtzeit prüfen, wo es noch freie Fahrt gibt. Mit dieser Information können je nach Fahrzeugtyp Strafen von 68 Euro oder 135 Euro vermieden werden.


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