Logistik

BdKEP und Green-Zones kooperieren bei Meldungen zu Fahrverboten

BdKEP kooperiert mit dem Umweltzonen-Portal Green-Zones
BdKEP-Vorstandsvorsitzender Andreas Schumann und Green-Zones-Gründer Michael Kroehnert. ©_BdKEP

[BdKEP] – Zwischen dem BdKEP Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. und den Betreibern des Portals Green-Zones wurde am 14. November in den Räumen des BdKEP am Potsdamer Platz eine Kooperationsvereinbarung geschlossen und unterzeichnet.

Ziel der Zusammenarbeit ist eine zeitnahe Versorgung der BdKEP-Mitglieder aber auch der gesamten KEP-Branche mit News und Meldungen zu Umweltzonen und Fahrverboten in Deutschland. Diese Informationen werden künftig von den Umweltzonen-Experten von Green-Zones aufbereitet und dem Verband zur Verfügung gestellt. Bei der Unterzeichnung waren der BdKEP-Vorstandsvorsitzende Andreas Schumann und Green-Zones-Gründer Michael Kroehnert anwesend.

Weitere Bestandteile der Kooperation: Mitglieder des BdKEP erhalten die in Europa erforderlichen Umwelt-Plaketten und -Vignetten sowie die Green-Zones Umweltzonen-Fleet-App (mit zoombaren Karten und Einfahrregelungen in Echtzeit) ab sofort zu Sonderkonditionen.

Dieselfahrverbote
Als Dieselfahrverbot werden Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bezeichnet, deren Motoren einer bestimmten Schadstoffgruppe (meist die Euro-Normen I–V) zugeordnet werden. Der Begriff wird auch dann verwenden, wenn solche Fahrverbote zusätzlich für bestimmte Fahrzeuge mit Ottomotor, meist der Euro-Normen I–II, gelten. Ziel der Dieselfahrverbote ist es, den von der Europäischen Union festgelegten und umstrittenen Stickoxid-Immissionsgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Außenluft sicherzustellen.

Mit dem sogenannten Diesel-Urteil erklärte der 7. Revisionssenat des deutschen Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) am 27. Februar 2018 das Verkehrsverbot für Diesel-Kraftfahrzeuge für zulässig. Im Laufe der Jahre 2018 und 2019 wurden in einigen deutschen Städten Fahrverbote erlassen oder in der Kommunalpolitik sowie durch Gerichte debattiert. [Quelle: Wikipedia

In einigen Städten wie zuletzt in Berlin sind allerdings unter anderem Liefer- und Pflegedienste vom Fahrverbot ausgenommen.


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